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   LSG Bayern, 24.10.2012 - L 2 U 218/10   

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https://dejure.org/2012,44138
LSG Bayern, 24.10.2012 - L 2 U 218/10 (https://dejure.org/2012,44138)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.10.2012 - L 2 U 218/10 (https://dejure.org/2012,44138)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - L 2 U 218/10 (https://dejure.org/2012,44138)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von Adipositas, Diabetes mellitus Typ II und arterieller Hypertonie als Spätfolgen eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Rente - Adipositas i.d.R. keine Unfallfolge - Diabetes mellitus Typ II und arterielle Hypertonie i.d.R. nicht unfallbedingt - multifaktorielle Gesundheitsstörungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 56
    Anerkennung von Adipositas, Diabetes mellitus Typ II und arterieller Hypertonie als Spätfolgen eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 311 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2012 - L 2 U 218/10
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen ist keine Voraussetzung für die Anerkennung als Arbeitsunfall, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 31.01.2012 Az. B 2 U 2/11 R; Urteil vom 27.04.2010 Az. B 2 U 11/09 R).

    Der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und einem Gesundheitsschaden bzw. der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung der Entschädigungspflicht ist nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen; dafür genügt grundsätzlich die "hinreichende" Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst recht nicht die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 31.01.2012 Az. B 2 U 2/11 R; Urteil vom 02.04.2009 Az. B 2 U 29/07 R).

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2012 - L 2 U 218/10
    Eine solche Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, wenn nach vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Faktoren ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (BSGE 45, 285; 60, 58).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2012 - L 2 U 218/10
    Eine solche Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, wenn nach vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Faktoren ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (BSGE 45, 285; 60, 58).
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2012 - L 2 U 218/10
    Wenn wie hier mehrere Bescheide vorausgehen, ist Bezugspunkt für die Beurteilung der wesentlichen Änderung der Bescheid, in dem über die Voraussetzung, hinsichtlich derer eine wesentliche Änderung eingetreten sein soll, letztmalig bindend entschieden wurde (Steinwedel in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Stand: 01.12.2010, § 48 SGB X Rdnr. 16; Waschull in: Diering/ Timme/ Waschull, SGB X, 3. A. 2011, § 48 Rdnr. 28; Schütze in: von Wulffen, SGB X, 7. A. 2010, § 48 Rdnr. 5; BSG, Urteil vom 07.07.2005 Az. B 3 P 8/04 = BSGE 95, 57, Rdnr. 19 bei Juris).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2012 - L 2 U 218/10
    Angesichts der zahlreichen in Betracht kommenden psychischen Erkrankungen setzt die Feststellung psychischer Beeinträchtigungen als Unfallfolgen grundsätzlich voraus, dass sie aufgrund eines der üblichen Diagnosesysteme und unter Verwendung der dortigen Schlüssel und Bezeichnungen (z. B. ICD-10 oder DSM-IV) erfolgen, damit die Feststellung nachvollziehbar ist (BSGE 96, 196 Rdnr. 22).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 10/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Nichtbeachtung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2012 - L 2 U 218/10
    Hierbei trägt der Versicherte, also die Klägerseite, die objektive Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen, d.h. deren etwaige Nichterweislichkeit geht zu ihren Lasten (vgl. BSG, Urteil vom 05.02,2008 Az. B 2 U 10/07 R).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2012 - L 2 U 218/10
    Der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und einem Gesundheitsschaden bzw. der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung der Entschädigungspflicht ist nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen; dafür genügt grundsätzlich die "hinreichende" Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst recht nicht die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 31.01.2012 Az. B 2 U 2/11 R; Urteil vom 02.04.2009 Az. B 2 U 29/07 R).
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - stationäre Rehabilitation -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2012 - L 2 U 218/10
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen ist keine Voraussetzung für die Anerkennung als Arbeitsunfall, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 31.01.2012 Az. B 2 U 2/11 R; Urteil vom 27.04.2010 Az. B 2 U 11/09 R).
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2012 - L 2 U 218/10
    Die hierauf gerichtete Klage ist zulässig, insbesondere hat die Klägerin hinsichtlich der Feststellung weiterer Unfallfolgen zulässig eine Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach § 54 Abs. 1 SGG, gerichtet auf Erlass eines feststellenden Verwaltungsaktes, erhoben (zum insoweit bestehenden Wahlrecht hinsichtlich der Klageart BSGE 108, 274 Rdnr. 12).
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